Betreutes Wohnen in Familien (BWF)
Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) ist eine am individuellen Teilhabebedarf der Leistungsberechtigten orientierte Teilhabeleistung, bei welcher ein erwachsener Mensch mit Behinderung (Gast) in einer anderen als seiner Herkunftsfamilie (Gastfamilie) lebt und am individuellen Bedarf orientierte Assistenzangebote in verschiedenen Lebensbereichen erhält.
Durch das Leben in einer Gastfamilie soll dem Leistungsberechtigten eine möglichst individuelle Lebensführung ermöglicht werden, welche der Würde des Menschen entspricht.
Die Besonderheit dieses Angebotes besteht weiter in der komplexen Leistung, die von der Gastfamilie und einem Team aus Sozialarbeitern gemeinsam erbracht wird. Unter Mithilfe der Gastfamilien soll sich der Gastbewohner in die Lebenswelt der Familien integrieren. Ziel ist die personenbezogene psychosoziale Förderung des Gastbewohners entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten.
Gastfamilien und Gastbewohner werden fachlich durch ein Betreuungsteam begleitet, beraten und unterstützt.
Das Betreute Wohnen in Familien ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe (§113 SGB IX) für erwachsene Menschen mit Behinderung und von einer Behinderung bedrohte Menschen im Sinne des §99 SGB IX bzw. §19 SGB VIII, die außerhalb besonderer Wohnformen erbracht wird.
Wie funktioniert die Aufnahme in eine Familie?
Wenn Sie sich für das Angebot interessieren, melden Sie sich bitte bei den Mitarbeitern des Betreuten Wohnens in Familien. Diese prüfen in einem Gespräch mit Ihnen, ob das Angebot für Sie geeignet ist und überlegen dann, welche Familie gut zu Ihnen passen könnte. Danach kommt es zunächst zu einem Kennenlerngespräch mit der Familie. Können sich alle Parteien ein Zusammenwohnen vorstellen, wird ein Probewohnen vereinbart. War das erfolgreich und stimmt der Leistungsträger (meist Sozialamt) der Maßnahme zu, dann wird ein sogenannter Familienpflegevertrag abgeschlossen und Ihrem Einzug steht nichts mehr im Weg.
Leistungen der Familie für den Gastbewohner
- zur Verfügungstellung des Wohnraums (Mietvertrag)
- gegenseitige Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben und gemeinsame Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Hilfe bei der Vermittlung in Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen
- Unterstützung beim Kontakt mit Ämtern, Behörden und Ärzten
Betreutes Wohnen in Gastfamilien für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen und deren Kinder
Bei Bedarf gibt es im BWF die Möglichkeit, mit den eigenen Kindern in eine Gastfamilie zu ziehen bzw. mit dem neugeborenen Kind in der Gastfamilie wohnen zu bleiben. Unter Mithilfe der Gastfamilien soll sich der Gastbewohner und dessen Kinder in die Lebenswelt der Familien integrieren. Ziel ist die personenbezogene psychosoziale Förderung des Gastbewohners entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten, die Sicherung des Kindeswohls und der Verbleib der Kinder in der Herkunftsfamilie.
Im Vorfeld des Leistungsbeginns beim Angebot BWF mit Kindern sind viele Absprachen und Prüfungen notwendig. In der Regel wird neben dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (meist Sozialamt) auch das örtliche Jugendamt für Beratungen hinzugezogen und es muss beispielsweise geprüft werden ob in der Gastfamilie geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass diese Absprachen in der Regel zeitaufwendig sind und wenden sich bei Interesse frühzeitig an uns.
Wir suchen immer wieder geeignete Gastfamilien. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns. Wir informieren Sie gerne über das auch finanziell attraktive Angebot (steuerfrei; keine Anrechnung zum ALG II).