Die Sozialwerk Meiningen gGmbH bietet das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) als Einzel-, Paar- und Gemeinschaftswohnen an. Das ABW ist ein mobiles ambulantes Unterstützungsangebot, das in der Regel in der eigenen Wohnung ausgeübt wird.
Für wen ist das Unterstützungsangebot geeignet?
Psychisch kranke, seelischbehinderte oder suchtkranke Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben oder leben wollen, jedoch aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung Unterstützung brauchen sind Leistungsberechtigt und haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens.
Welche Hilfen werden erbracht?
Art und Umfang der Hilfen orientieren sich am individuellen Hilfebedarf. Möglich sind beispielsweise Beratung, Unterstützung, Begleitung und Training in folgenden Bereichen:
- Alltagsbewältigung (Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Hilfe bei Behördenangelegenheiten u.a.)
- Tagesstruktur, Ausüben einer Beschäftigung (Teilhabe an Arbeit)
- Soziale und ggf. familiäre Integration
- Aufbau und Pflege sozialer Kontakte, Freizeitgestaltung (Teilhabe an Gesellschaft)
- Erschließung von Hilfsangeboten und individuellen Ressourcen
- Krankheitsbewältigung, Verbesserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes (bei Bedarf therapeutische Einzel- und Gruppengespräche, Krisenprävention, Krisenintervention)
- Krisenintervention und gemeinsame Erarbeitung von Krisenpräventionsstrategien
Ziel des Ambulant Betreuten Wohnens
Ziel der Arbeit ist ein weitestgehend selbständiges und selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnumfeld und die Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Teilhabe an Arbeit.
Aufnahmevoraussetzungen
- Freiwilligkeit und Mitwirkungsbereitschaft
- Hilfebedürftigkeit
- Akzeptanz des Betreuungskonzeptes
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage von Fachleistungsstunden. In der Regel ist ein formloser Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Eingliederungshilfeträger (meist Sozialamt) erforderlich. Bei der Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne. Die genaue Anzahl der notwendigen Fachleistungsstunden wird vom Träger der Eingliederungshilfe ermittelt.
Selbstverständlich können Sie die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall entfällt die Antragserfordernis beim Träger der Eingliederungshilfe.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben. Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Gesprächstermin und stellen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.