Für die SAPV wird eine ärztliche Verordnung benötigt (Muster 63), welche der Haus- oder Facharzt ausstellt. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann dies auch die Klinikärztin und der Klinikarzt übernehmen. Nach Bewilligung werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Kontakt
Ernststraße 7
98617 Meiningen
24h-Rufbereitschaft
Angestellt Fachärzte für Palliativmedizin:
Dr. med. Helgard Unger
FÄ für Anästhesiologie, Intensivmedizin, spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin
Dr. med. Margit Hauptmann
FÄ für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Palliativmedizin
Koordinatorin
Heike Armknecht
exam. Krankenschwester, Fachpflegekraft für Palliativ Care
03693 456-702