Für die SAPV wird eine ärztliche Verordnung benötigt (Muster 63), welche der Haus- oder Facharzt ausstellt. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann dies auch die Klinikärztin und der Klinikarzt übernehmen. Nach Bewilligung werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Kontakt
Ernststraße 7
98617 Meiningen
24h-Rufbereitschaft
Koordinatorin
Heike Armknecht
exam. Krankenschwester, Fachpflegekraft für Palliativ Care
03693 456-702
Angestellt Fachärzte für Palliativmedizin:
Silva Bülow
FÄ für Innere Medizin/Geriatrie, Palliativmedizin, Diabetologie, Strahlenschutz, Hypertensiologie
Dr. med. Maxi Seeber
FÄ für Geriatrie, Palliativmedizin, Anästhesiologie, Notfallmedizin
