Kinder- und Jugendschutz bedeutet, dass junge Menschen vor Gefahren und Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Durch rechtliche Regelungen soll eine gesunde und psychosoziale Entwicklung gesichert werden. Eine besondere Bedeutung nimmt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ein.

Insoweit erfahrene Fachkräfte (nach §8a SGB VIII)

Als insoweit erfahrene Fachkräfte stehen wir anderen Fachkräften (z.B. ErzieherInnen, LehrerInnen, etc.) als beratende Personen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei vermuteter Kindeswohlgefährdung zur Verfügung. Zur Bewertung einer Kindeswohlgefährdung können unsere insoweit erfahrenen Fachkräfte eine erste Anlaufstelle für fallführende KollegInnen anderer Einrichtungen sein (Ausnahme sind Notfälle).

Wir helfen und unterstützen die zuständigen Fachkräfte als nicht im Fall involvierte Beratende durch:

  • Risikoeinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung
  • Unterstützung, Beratung, Begleitung, bei Bedarf auch in der Folgezeit
  • Erstellung eines Hilfs- und Schutzkonzeptes für das Kind
  • Erörterung von möglichen Hilfen, die für das jeweilige Kind/Familie geeignet sein könnten
  • Planung, Vor- und Nachbesprechung von Elterngesprächen

Als insoweit erfahrene Fachkräfte sind wir beratend tätig, fallverantwortlich bleibt der für das Kind/Familie zuständige Mitarbeitende.

Weitere regionale und überregionale Ansprechpartner